RS OGH 2016/3/15 10ObS180/13p; 10ObS103/14s; 10ObS117/14z; 10ObS148/14h; 10ObS92/15z; 10ObS110/15x;

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Veröffentlicht am 28.01.2014
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Norm

KBGG idF BGBl I 2011/139 §24

Rechtssatz

Eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ist nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129310

Im RIS seit

03.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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