RS OGH 2025/3/25 15Os133/13t; 15Os90/14w; 15Os97/14z; 11Os10/16d; 15Os98/14x; 13Os93/23k; 14Os61/23m

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Veröffentlicht am 22.01.2014
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Rechtssatz

Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129293

Im RIS seit

27.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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