RS OGH 2014/1/30 12Os117/12s (12Os118/12p), 17Os15/17k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2014
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Norm

AktG §1
AktG §70
StGB §153

Rechtssatz

Die Untreuestrafbarkeit kann durch die Zustimmung der Aktionäre oder der Alleinaktionärin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 117/12s
    Entscheidungstext OGH 30.01.2014 12 Os 117/12s
    Beisatz: Auch eine "Weisung" oder eine Zustimmung der Hauptversammlung zur Vornahme von Geschäftsführungsakten, die, weil vermögensschädigend, gegen das Unternehmensinteresse verstoßen, ist aufgrund der fehlenden Weisungsbefugnis nicht geeignet, von der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Treuepflicht zu dispensieren. (T1)
    Beisatz: Der Grundsatz der Vermögensbindung gilt auch und gerade im Konzern. (T2)
  • 17 Os 15/17k
    Entscheidungstext OGH 19.04.2018 17 Os 15/17k
    Vgl aber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129283

Im RIS seit

20.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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