RS OGH 2025/4/24 10ObS85/13t; 10ObS177/13x; 10ObS192/21i; 10ObS21/25y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2013
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Norm

KBGG §5 Abs4
  1. KBGG § 5 heute
  2. KBGG § 5 gültig ab 01.03.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2016
  3. KBGG § 5 gültig von 01.01.2010 bis 28.02.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2009
  4. KBGG § 5 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2007
  5. KBGG § 5 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2005
  6. KBGG § 5 gültig von 09.01.2002 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2002
  7. KBGG § 5 gültig von 01.01.2002 bis 08.01.2002

Rechtssatz

Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (§ 5 Abs 4 KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation § 5 Abs 4 KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (Paragraph 5, Absatz 4, KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation Paragraph 5, Absatz 4, KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.

Entscheidungstexte

  • RS0129247">10 ObS 85/13t
    Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 85/13t
  • RS0129247">10 ObS 177/13x
    Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 177/13x
    Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2?Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T1)
  • RS0129247">10 ObS 192/21i
    Entscheidungstext OGH 24.05.2022 10 ObS 192/21i
    Vgl; Beisatz: Hier: Diese teleologische Reduktion ist auch auf die Bestimmung nach § 3 Abs 5 KBGG anwendbar. (T2)
  • RS0129247">10 ObS 21/25y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.04.2025 10 ObS 21/25y
    vgl; Beisatz: Hier: § 3 Abs 5 KBGG idF BGBl I 2016/53. (T3)
    Beisatz: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Regelung des § 3 Abs 5 KBGG überschießend und daher teleologisch dahin zu reduzieren, dass die darin normierte Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen unterschritten werden kann, wenn der Bezieher von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen konnte, Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer beziehen zu können, und es in der Folge aufgrund eines nachträglich eintretenden, nicht in der Ingerenz des Beziehers liegenden Umstands zu einer Verkürzung dieser Frist kommt. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129247

Im RIS seit

28.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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