RS OGH 2022/10/21 16Ok11/13, 6Ob105/19p, 6Ob166/19h, 16Ok2/22p

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Veröffentlicht am 27.01.2014
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Rechtssatz

Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach § 1 KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung nach § 1 KartG unterliegen Formen der Zusammenarbeit, bei denen die beteiligten Unternehmen unter Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit direkt auf das Marktergebnis Einfluss nehmen, indem sie Absprachen mit unmittelbaren Konsequenzen für Preise, Produktionsmengen und Qualität treffen. Bei strukturellen Vorgängen ist demgegenüber eine ex ante-Prüfung in Form der Zusammenschlusskontrolle geboten.Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von Paragraph eins, KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach Paragraph eins, KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung nach Paragraph eins, KartG unterliegen Formen der Zusammenarbeit, bei denen die beteiligten Unternehmen unter Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit direkt auf das Marktergebnis Einfluss nehmen, indem sie Absprachen mit unmittelbaren Konsequenzen für Preise, Produktionsmengen und Qualität treffen. Bei strukturellen Vorgängen ist demgegenüber eine ex ante-Prüfung in Form der Zusammenschlusskontrolle geboten.

Entscheidungstexte

  • RS0129182">16 Ok 11/13
    Entscheidungstext OGH 27.01.2014 16 Ok 11/13
    Veröff: SZ 2014/5
  • RS0129182">6 Ob 105/19p
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p
    Veröff: SZ 2019/126
  • RS0129182">6 Ob 166/19h
    Entscheidungstext OGH 20.02.2020 6 Ob 166/19h
  • RS0129182">16 Ok 2/22p
    Entscheidungstext OGH 21.10.2022 16 Ok 2/22p
    Vgl; Beisatz: Hier: Wettbewerbswidrige Vereinbarung iSd § 1 KartG (Aufteilung des österreichischen Markts durch die Entsprechung der Aufforderung, Exporte nach Österreich nicht auszudehnen). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129182

Im RIS seit

19.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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