Norm
ZPO §98Rechtssatz
Schon die bloße, auf § 98 ZPO gestützte gerichtliche Aufforderung, einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, ist unionsrechtswidrig.Schon die bloße, auf Paragraph 98, ZPO gestützte gerichtliche Aufforderung, einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, ist unionsrechtswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129145Im RIS seit
04.02.2014Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025