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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §8 idF 2009/I/065;Rechtssatz
Die Telekom-Control-Kommission ist gehalten, eine Mitbenutzungsanordnung nicht ohne ihre Anrufung zu erlassen (vgl § 9 Abs 2 TKG 2003). Allerdings hat eine solche "Anrufung" nicht zur Folge, dass die Telekom-Control-Kommission lediglich entweder eine Anordnung im Sinn der Anrufung treffen oder der Anrufung durch Nichterlassung der beantragten Anordnung nicht stattgeben könnte (Hinweis E vom 20. März 2007, 2005/03/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030124.X03Im RIS seit
25.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017