RS Vwgh 2013/11/28 2011/03/0124

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Veröffentlicht am 28.11.2013
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91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §8 idF 2009/I/065;
TKG 2003 §9 Abs2 idF 2009/I/065;

Rechtssatz

Die Telekom-Control-Kommission ist gehalten, eine Mitbenutzungsanordnung nicht ohne ihre Anrufung zu erlassen (vgl § 9 Abs 2 TKG 2003). Allerdings hat eine solche "Anrufung" nicht zur Folge, dass die Telekom-Control-Kommission lediglich entweder eine Anordnung im Sinn der Anrufung treffen oder der Anrufung durch Nichterlassung der beantragten Anordnung nicht stattgeben könnte (Hinweis E vom 20. März 2007, 2005/03/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030124.X03

Im RIS seit

25.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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