Norm
EStG §37 Abs9Rechtssatz
Die Inanspruchnahme der Progressionsermäßigung des § 37 Abs 9 EStG für selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit (rechnerische Aufteilung auch auf zwei dem Einkunftsjahr vorangegangene Steuerjahre) führt nicht zu einer Erhöhung oder Minderung des für den Grenzbetrag (§ 2 Abs 1 Z 3 KBGG in der Stammfassung) maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG).Die Inanspruchnahme der Progressionsermäßigung des Paragraph 37, Absatz 9, EStG für selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit (rechnerische Aufteilung auch auf zwei dem Einkunftsjahr vorangegangene Steuerjahre) führt nicht zu einer Erhöhung oder Minderung des für den Grenzbetrag (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, KBGG in der Stammfassung) maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, KBGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129027Im RIS seit
18.11.2013Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016