Norm
MRG §15Rechtssatz
Die mangelnde Nennung des § 15 Abs 2 MRG im Verweisungskatalog des § 37 Abs 1 MRG beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, hat doch der Gesetzgeber erkennbar alle Feststellungsanträge, soweit die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen - wozu auch die Umsatzsteuer zählt ? Verfahrensgegenstand ist, in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollen.Die mangelnde Nennung des Paragraph 15, Absatz 2, MRG im Verweisungskatalog des Paragraph 37, Absatz eins, MRG beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, hat doch der Gesetzgeber erkennbar alle Feststellungsanträge, soweit die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen - wozu auch die Umsatzsteuer zählt ? Verfahrensgegenstand ist, in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129029Im RIS seit
18.11.2013Zuletzt aktualisiert am
18.11.2013