RS OGH 2013/9/20 5Ob153/13f

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Veröffentlicht am 20.09.2013
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Norm

MRG §15
MRG §37 Abs1

Rechtssatz

Die mangelnde Nennung des § 15 Abs 2 MRG im Verweisungskatalog des § 37 Abs 1 MRG beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, hat doch der Gesetzgeber erkennbar alle Feststellungsanträge, soweit die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen - wozu auch die Umsatzsteuer zählt ? Verfahrensgegenstand ist, in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 153/13f
    Entscheidungstext OGH 20.09.2013 5 Ob 153/13f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129029

Im RIS seit

18.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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