RS OGH 2016/11/9 7Ob102/13w, 7Ob159/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2013
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Norm

CMR Art17 Abs4 litd

Rechtssatz

Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Art 17 Abs 4 lit d CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Artikel 17, Absatz 4, Litera d, CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.

Entscheidungstexte

  • RS0128978">7 Ob 102/13w
    Entscheidungstext OGH 03.07.2013 7 Ob 102/13w
    Beisatz: Hier: Die starr eingeklebte Windschutzscheibe des Mähdreschers war bei ungefedertem Transport nur eingeschränkt bruchsichert, wobei die gewählte Transportart branchenüblich und fachgerecht war, jedoch eine sehr angepasste Fahrweise erfordert. (T1); Veröff: SZ 2013/67
  • RS0128978">7 Ob 159/16g
    Entscheidungstext OGH 09.11.2016 7 Ob 159/16g
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128978

Im RIS seit

02.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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