RS OGH 2013/7/23 10Ob12/13g

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Veröffentlicht am 23.07.2013
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Norm

ABGB §268
KFG §103

Rechtssatz

Die Begriffe „geschäftsunfähig“ bzw „beschränkt geschäftsfähig“ in § 103 Abs 9 lit a KFG schließen nicht ? in pauschaler Weise ? alle unter Sachwalterschaft stehenden Betroffenen mit ein, sondern nur jene, die nicht in der Lage sind, den in § 103 KFG genannten Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nachzukommen.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 12/13g
    Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 Ob 12/13g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128971

Im RIS seit

26.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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