RS OGH 2013/6/27 8Ob59/13d

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Veröffentlicht am 27.06.2013
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Norm

ABGB §231 Bb

Rechtssatz

Die Anrechnung der Abfertigung auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn der Unterhaltsschuldner damit unterhaltsrechtlich berücksichtigungswürdige (existenznotwendige) Schulden tilgt, oder er den Betrag investiert, um ? nach dem Anspannungsgrundsatz nicht vorwerfbar ? eine selbständige Erwerbstätigkeit zur Schaffung einer Existenzgrundlage aufzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 59/13d
    Entscheidungstext OGH 27.06.2013 8 Ob 59/13d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128907

Im RIS seit

20.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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