Norm
ABGB §231 BbRechtssatz
Die Anrechnung der Abfertigung auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn der Unterhaltsschuldner damit unterhaltsrechtlich berücksichtigungswürdige (existenznotwendige) Schulden tilgt, oder er den Betrag investiert, um ? nach dem Anspannungsgrundsatz nicht vorwerfbar ? eine selbständige Erwerbstätigkeit zur Schaffung einer Existenzgrundlage aufzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128907Im RIS seit
20.08.2013Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019