Norm
KartG 2005 §9Rechtssatz
Welche Unternehmen als Normadressaten des § 9 KartG anzusehen sind, hängt von dem jeweiligen Zusammenschlusstatbestand und vom Normzweck ab.Welche Unternehmen als Normadressaten des Paragraph 9, KartG anzusehen sind, hängt von dem jeweiligen Zusammenschlusstatbestand und vom Normzweck ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128932Im RIS seit
20.08.2013Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013