RS OGH 2013/6/27 16Ok3/13

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Veröffentlicht am 27.06.2013
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Rechtssatz

Welche Unternehmen als Normadressaten des § 9 KartG anzusehen sind, hängt von dem jeweiligen Zusammenschlusstatbestand und vom Normzweck ab.Welche Unternehmen als Normadressaten des Paragraph 9, KartG anzusehen sind, hängt von dem jeweiligen Zusammenschlusstatbestand und vom Normzweck ab.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 27.06.2013 16 Ok 3/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128932

Im RIS seit

20.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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