RS OGH 2026/1/26 16Ok2/12; 16Ok2/14; 16Ok10/15d (16Ok11/15a; 16Ok12/15y; 16Ok13/15w); 16Ok9/25x

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Veröffentlicht am 06.06.2012
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Rechtssatz

Eine gerichtliche Überprüfung der tatsächlichen Vorgangsweise der Bundeswettbewerbsbehörde bei Durchführung einer kartellgerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung kommt nicht in Betracht, weil die Durchführung einer derartigen Hausdurchsuchung eine verwaltungspolizeiliche Maßnahme einer Verwaltungsbehörde ist. Ob eine Behörde ihre Befugnisse rechtmäßig ausgeübt oder überschritten hat, ist aber von den Unabhängigen Verwaltungssenaten zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128003

Im RIS seit

03.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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