RS OGH 2012/10/11 16Ok3/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2012
beobachten
merken

Norm

AußStrG 2005 §9
AußStrG 2005 §16
KartG 2005 §38

Rechtssatz

Die Durchführung eines Verfahrens setzt Schlüssigkeit des verfahrenseinleitenden Antrags (allenfalls nach Erteilung eines Verbesserungsauftrags) voraus. Bloßen Vermutungen hat das Kartellgericht auch im Rahmen eines nach dem Untersuchungsgrundsatz abzuführenden Verfahrens nicht nachzugehen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 3/12
    Entscheidungstext OGH 11.10.2012 16 Ok 3/12
    Veröff: SZ 2012/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128251

Im RIS seit

21.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten