RS OGH 2014/6/25 7Ob45/13p, 7Ob105/14p

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Veröffentlicht am 17.04.2013
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Rechtssatz

Das Entgelt für Stehtage gehört zum Frachtlohn. Generell sind vereinbarte Standgelder ein Teil der Vergütung des Frachtführers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128795

Im RIS seit

27.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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