RS OGH 2025/4/30 6Ob41/13t; 4Ob32/13d; 4Ob58/13b; 3Ob145/13i; 3Ob103/13p; 7Ob211/13z; 7Ob64/14h; 3Ob

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Veröffentlicht am 08.05.2013
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Norm

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180

Rechtssatz

Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 soll nunmehr die Obsorge beider Elternteile (eher) die Regel sein. Kommt eine Belassung der Obsorge beider Eltern in Betracht, so ist letztlich die Frage, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, entscheidungsrelevant. Auch die Bestimmung dieses Elternteils hat sich grundsätzlich am Kindeswohl zu orientieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128811

Im RIS seit

09.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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