RS OGH 2013/2/27 6Ob135/12i

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Veröffentlicht am 27.02.2013
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Norm

ABGB §879 CI

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, dass eine Umgehung bloß von inländischen Gesetzen im materiellen Sinn, nicht aber auch von rechtsgeschäftlichen Bindungen, Vereinsstatuten, Urteilen, Beschlüssen oder Bescheiden möglich ist. Es besteht daher kein Hindernis zu prüfen, ob eine Norm einer Stiftungsurkunde umgangen wurde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 135/12i
    Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 135/12i
    Veröff: SZ 2013/24

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128622

Im RIS seit

16.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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