RS OGH 2013/3/5 14Os10/13x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2013
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Norm

StPO §157 Abs1
StPO §159 Abs1

Rechtssatz

Ein Aussageverweigerungsrecht kommt dem Sachwalter nicht in dieser Funktion, sondern nur als Angehörigem eines der in § 157 Abs 1 StPO genannten Personenkreise unter den dortigen Voraussetzungen zu.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 10/13x
    Entscheidungstext OGH 05.03.2013 14 Os 10/13x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128603

Im RIS seit

08.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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