RS Vfgh 2012/6/27 U98/12 - U1570/11, U2344/11, U151/12, U202/12, U230/12

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Veröffentlicht am 27.06.2012
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Index

41 INNERE ANGELEGENHEITEN
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht,
Asylrecht

Norm

AsylG 1997 §7, §8
AsylG 2005 §3, §8, §10
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch eine Entscheidung des Asylgerichtshofes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit in entscheidungswesentlichen Punkten; willkürliches Verhalten des Asylgerichtshofes

Rechtssatz

Keine Auseinandersetzung mit dem kindlichen Alter des Beschwerdeführers bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit seines Vorbringens betr die Ermordung seines Vaters; Beschwerdeführer damals acht Jahre alt.

Außer-Acht-Lassung des Verbots einer näheren Befragung zu den Fluchtgründen bei der Erstbefragung (§19 Abs1 AsylG 2005); keine Auseinandersetzung mit dem psychischen und physischen Zustand des minderjährigen Beschwerdeführers bei der Erstbefragung (§16 Abs3 und Abs5 AsylG 2005).

U1570/11, E v 11.06.12: Unterlassung jeglicher Begründung für die Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung und Ausweisung nach Sierra Leone sowie für die Annahme, dass der Beschwerdeführer Staatsangehöriger von Sierra Leone sei.

U2344/11, E v 11.06.12: Keine Begründung der Feststellungen über die Lage in Georgien; Verschlechterung der Situation im Hinblick auf Unterlagen aus dem Jahr 2008 nicht auszuschließen.

U230/12, E v 11.06.12: Keine Berücksichtigung der langen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet (14 Jahre); kein Verschulden des Beschwerdeführers an der langen Dauer seines Asylverfahrens; keine Ermittlung hins des Fortschreitens der Integration seit der letzten Verhandlung, mehr als ein Jahr vor der Entscheidung.

U202/12, E v 20.06.12: Keine Ermittlungen zur aktuellen Lage in Afghanistan; angesichts notorisch fragiler Sicherheitssituation in Afghanistan nachteilige Änderung der Verhältnisse im Zeitraum von mehreren Monaten denkbar.

U151/12, E v 27.06.12: Krankheit des Beschwerdeführers (paranoide Schizophrenie) ohne sachliches Substrat zweimal gegen ihn verwendet, nämlich bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit durch gänzliches Übergehen und bei der Feststellung des Sachverhaltes durch einseitiges (laienhaftes) Hervorheben der Krankheitssymptome.

Entscheidungstexte

  • U 98/12
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.06.2012 U 98/12
  • U 1570/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.06.2012 U 1570/11
  • U 2344/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.06.2012 U 2344/11
  • U 230/12
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.06.2012 U 230/12
  • U 202/12
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 20.06.2012 U 202/12
  • U 151/12
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.06.2012 U 151/12

Schlagworte

Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Ausweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2012:U98.2012

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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