RS OGH 2008/12/17 16Ok15/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2008
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Norm

KartG 2005 §7

Rechtssatz

Ein Zusammenschluss, der eine Vielzahl zusammenhängender lokaler Märkte betrifft, die insgesamt einen nationalen Markt abdecken, kann als nationaler Zusammenschluss zu beurteilen sein, wenn dies der Strategie der beteiligten Unternehmen entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124422

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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