RS OGH 2009/1/19 16Ok13/08, 16Ok1/20p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2009
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Norm

KartG 2005 §28

Rechtssatz

Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung liegt vor, wenn die ernste Gefahr einer Wiederaufnahme der wettbewerbswidrigen Praxis besteht und deshalb eine Klarstellung der Rechtslage geboten erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124467

Im RIS seit

18.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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