Norm
KartG 2005 §1Rechtssatz
Die Kriterien der „failing company defense“ oder „Sanierungsfusion“ gelten nur für die kartellrechtliche Beurteilung von Zusammenschlüssen, nicht auch für das Kartellverbot des § 1 KartG oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 KartG.Die Kriterien der „failing company defense“ oder „Sanierungsfusion“ gelten nur für die kartellrechtliche Beurteilung von Zusammenschlüssen, nicht auch für das Kartellverbot des Paragraph eins, KartG oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Paragraph 5, KartG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
failing firm defenseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126223Im RIS seit
10.11.2010Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013