RS OGH 2010/10/4 16Ok6/10

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Veröffentlicht am 04.10.2010
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Rechtssatz

Die Kriterien der „failing company defense“ oder „Sanierungsfusion“ gelten nur für die kartellrechtliche Beurteilung von Zusammenschlüssen, nicht auch für das Kartellverbot des § 1 KartG oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 KartG.Die Kriterien der „failing company defense“ oder „Sanierungsfusion“ gelten nur für die kartellrechtliche Beurteilung von Zusammenschlüssen, nicht auch für das Kartellverbot des Paragraph eins, KartG oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Paragraph 5, KartG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

failing firm defense

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126223

Im RIS seit

10.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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