Norm
ABGB §773a Abs3Rechtssatz
Beim Entfall des Rechts auf Pflichtteilsminderung nach § 773a Abs 3 ABGB sind minderjährige und erwachsene Kinder gleich zu behandeln. Erfasst ist nur ein Verhalten, das der Erblasser nach dem 1. 7. 2001 (Inkrafttreten dieser Bestimmung) gesetzt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127115Im RIS seit
10.10.2011Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013