RS OGH 2011/8/9 4Ob98/11g

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Veröffentlicht am 09.08.2011
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Norm

ABGB §773a Abs3

Rechtssatz

Beim Entfall des Rechts auf Pflichtteilsminderung nach § 773a Abs 3 ABGB sind minderjährige und erwachsene Kinder gleich zu behandeln. Erfasst ist nur ein Verhalten, das der Erblasser nach dem 1. 7. 2001 (Inkrafttreten dieser Bestimmung) gesetzt hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 98/11g
    Entscheidungstext OGH 09.08.2011 4 Ob 98/11g
    Beisatz: Irrelevant ist, ob das Testament vor oder nach diesem Stichtag errichtet wurde. (T1)
    Beisatz: Angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls wurde hier eine Verweigerung des Kontakts über den 1. 7. 2001 hinaus als gerechtfertigt angesehen. (T2); Veröff: SZ 2011/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127115

Im RIS seit

10.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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