RS OGH 2014/1/28 10Ob80/11d, 3Ob238/13s, 10Ob56/13b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2011
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Norm

UVG §3 Z2
  1. UVG § 3 heute
  2. UVG § 3 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. UVG § 3 gültig von 01.03.1992 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Zur Vollstreckbarkeit eines im Rahmen eines Scheidungsvergleichs begründeten Unterhaltstitels gehört auch dessen rechtskräftige pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Trotz der Rückwirkung dieser Genehmigung muss daher im Zeitpunkt der Bewilligung von Unterhaltsvorschüssen auch die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses eingetreten sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127195

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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