Norm
IO §124aRechtssatz
"Altmasseforderungen", mit deren Befriedigung nach § 124a KO (IO) innezuhalten ist, können mit Leistungsklage geltend gemacht werden. Ein Unterlaufen der Verteilungsgrundsätze des § 47 Abs 2 IO durch vorpreschende Massegläubiger wird durch die gesetzliche Exekutionssperre hintangehalten."Altmasseforderungen", mit deren Befriedigung nach Paragraph 124 a, KO (IO) innezuhalten ist, können mit Leistungsklage geltend gemacht werden. Ein Unterlaufen der Verteilungsgrundsätze des Paragraph 47, Absatz 2, IO durch vorpreschende Massegläubiger wird durch die gesetzliche Exekutionssperre hintangehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126657Im RIS seit
10.05.2011Zuletzt aktualisiert am
26.04.2013