Norm
EheG §68Rechtssatz
Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf.Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach Paragraph 68, EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126684Im RIS seit
17.05.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011