RS OGH 2011/3/29 2Ob62/10x

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Veröffentlicht am 29.03.2011
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Norm

EheG §67 Abs1

Rechtssatz

Erscheint aus Billigkeitsgründen eine Reduktion geboten, so kann diese unter Umständen sogar bis hin zum gänzlichen Entfall der Unterhaltsverpflichtung führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126687

Im RIS seit

17.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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