Norm
EheG §67 Abs1Rechtssatz
Erscheint aus Billigkeitsgründen eine Reduktion geboten, so kann diese unter Umständen sogar bis hin zum gänzlichen Entfall der Unterhaltsverpflichtung führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126687Im RIS seit
17.05.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011