RS OGH 2025/12/16 2Ob182/10v; 8Ob54/23h; 4Ob75/25w

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Veröffentlicht am 29.03.2011
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Rechtssatz

Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting?Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.

Entscheidungstexte

  • RS0126688">2 Ob 182/10v
    Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 182/10v
  • RS0126688">8 Ob 54/23h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.10.2024 8 Ob 54/23h
    vgl; Beisatz: Die Zuordnung des sachenrechtlichen Eigentums an der errichteten Wärmebereitungsanlage kann je nach „Contracting-Modell“ unterschiedlich sein. Das Eigentum kann beim Contractor bleiben, die Wohnungseigentümer können nach einer gewissen Zeit Miteigentum erwerben, oder der Bauträger erwirbt Eigentum an der Anlage und überträgt sie unter Belastung durch die Nutzungsrechte des Contractors ins Miteigentum der Erwerber. (T1)
  • RS0126688">4 Ob 75/25w
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.12.2025 4 Ob 75/25w
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126688

Im RIS seit

24.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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