RS Vfgh 2011/5/2 B1694/10 -, B189/11, B246/11, B296/11, B303/11 ua, B308/11 ua, B379/11 ua

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Veröffentlicht am 02.05.2011
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
B-VG Art140 Abs7
ZPO §73 Abs2, §464 Abs3
VfGG §88

Rechtssatz

Quasi-Anlassfall; Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "von 1 000 Euro" in Abs1 und der Wendung "1," in Abs4 des §120 FremdenpolizeiG 2005 idF BGBl I 122/2009 mit E v 09.03.11, G53/10 ua.

Ebenso B246/11, E v 15.06.11: Die nach Bewilligung der Verfahrenshilfe (durch eine Rechtsanwältin) eingebrachte Beschwerde galt aufgrund des §73 Abs2 und §464 Abs3 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG als zum Zeitpunkt der Einbringung des Verfahrenshilfeantrages (somit als noch vor Beginn der nichtöffentlichen Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren) erhoben.

Weiterer Quasi-Anlassfall B189/11, E v 29.06.11.

B303/11 ua, E v 20.06.11, und B308/11 ua, E v 29.06.11: Keine Quasi-Anlassfälle, da die Beschwerden (bzw Verfahrenshilfeanträge) zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren noch nicht anhängig waren. Die Aufhebung wirkt aber durch den Ausspruch, dass die aufgehobenen Bestimmungen "nicht mehr anzuwenden" sind, auf die vorliegenden Beschwerdefälle zurück.

Kostenzuspruch: Zuspruch eines Pauschalsatzes, erhöht um einen Streitgenossenzuschlag, da die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) durch ein und denselben zum Vertreter zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt vertreten sind und es diesem zumutbar gewesen wäre, eine gemeinsame Beschwerde gegen die im Wesentlichen gleichartigen Bescheide einzubringen.

She auch B296/11, E v 29.06.11: Anwendung einer als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle; Vorbringen der Behörde, dass in Ansehung der konkreten Tatumstände selbst nach Aufhebung der Mindeststrafe die verhängte Geldstrafe angemessen sei, nicht relevant.

Weiters B379/11 ua, E v 28.02.12.

Entscheidungstexte

  • B 1694/10
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 02.05.2011 B 1694/10
  • B 246/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.06.2011 B 246/11
  • B 303/11 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 20.06.2011 B 303/11 ua
  • B 189/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.06.2011 B 189/11
  • B 296/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.06.2011 B 296/11
  • B 308/11 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.06.2011 B 308/11 ua
  • B 379/11 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 28.02.2012 B 379/11 ua

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:B1694.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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