RS OGH 2011/4/26 8ObA14/10g

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Veröffentlicht am 26.04.2011
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Norm

BPG §1

Rechtssatz

§ 1 Abs 2 BPG soll den Geltungsbereich des § 1 Abs 1 BPG nicht einschränken, sondern partiell erweitern. Das BPG ist daher auf Leistungszusagen an angestellte Fremdgeschäftsführer zur Gänze anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126745

Im RIS seit

09.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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