Norm
BPG §1Rechtssatz
§ 1 Abs 2 BPG soll den Geltungsbereich des § 1 Abs 1 BPG nicht einschränken, sondern partiell erweitern. Das BPG ist daher auf Leistungszusagen an angestellte Fremdgeschäftsführer zur Gänze anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126745Im RIS seit
09.06.2011Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013