Norm
ASGG §54Rechtssatz
Die Einbringung einer Feststellungsklage nach § 3 Abs 6 AVRAG ist noch vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer?Betriebsrat möglich. Dass in weiterer Folge der Betriebsübergang eintritt und die Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, ändert nichts an der Aktivlegitimation für das Verfahren nach § 54 Abs 1 ASGG.Die Einbringung einer Feststellungsklage nach Paragraph 3, Absatz 6, AVRAG ist noch vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer?Betriebsrat möglich. Dass in weiterer Folge der Betriebsübergang eintritt und die Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, ändert nichts an der Aktivlegitimation für das Verfahren nach Paragraph 54, Absatz eins, ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126637Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013