RS OGH 2011/2/22 8ObA41/10b

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Veröffentlicht am 22.02.2011
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Rechtssatz

Das Kündigungsrecht nach § 3 Abs 5 AVRAG steht dem Arbeitnehmer gegenüber dem Veräußerer bereits vor dem Betriebsübergang zu.Das Kündigungsrecht nach Paragraph 3, Absatz 5, AVRAG steht dem Arbeitnehmer gegenüber dem Veräußerer bereits vor dem Betriebsübergang zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126636

Im RIS seit

05.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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