RS OGH 2011/2/22 8ObA41/10b

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Veröffentlicht am 22.02.2011
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Norm

AVRAG §3 Abs1

Rechtssatz

Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist nicht mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff ident, sondern orientiert sich an der organisatorischen Zusammenfassung von Betriebsmitteln zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt? oder Nebentätigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126633

Im RIS seit

05.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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