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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
BDG 1979 §123, §124Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Beschluss auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gegen einen Postbeamten wegen DienstpflichtverletzungenRechtssatz
Keine Willkür; vertretbare Annahme, dass die Klärung der Frage, ob den gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfen (zB verspäteter Dienstantritt) oder den von diesem behaupteten Rechtfertigungsgründen mehr Glaubwürdigkeit zukomme, Aufgabe der Disziplinarkommission ist.
Keine Verletzung im Recht auf freie Meinungsäußerung und des Grundsatzes "nulla poena sine lege"; keine Entscheidungen über eine strafrechtliche Anklage.
Kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Inanspruchnahme einer "Strafbefugnis" durch das Fassen von Einleitungs- und Verhandlungsbeschlüssen.
Schlagworte
Dienstrecht, Disziplinarrecht, EinleitungsbeschlussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B1461.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012