RS OGH 2011/1/20 11Os172/10v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2011
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Norm

StPO §92 Abs2
StPO §252 A

Rechtssatz

Nach § 92 Abs 2 erster Satz StPO muss ein angeklagtes Ermächtigungsdelikt ohne Vorliegen der Ermächtigung bei Einbringen der Anklage zu einer Verfahrenseinstellung führen, wenn die Akten nur Indizien enthalten, die die Subsumtion des angeklagten historischen Sachverhalts als derart vorgegebenen Prozessgegenstand lediglich unter das in Frage kommende Ermächtigungsdelikt ermöglichen. Umgekehrt hindert jedoch eine rechtsirrige Subsumtion eines den Tatbestand eines Offizialdelikts herstellenden Angeklagesachverhalts durch die Staatsanwaltschaft als Ermächtigungsdelikt Anberaumung und Durchführung einer Hauptverhandlung darüber auch ohne Vorliegen einer Ermächtigung sowie ? im Fall der Erweislichkeit ? einen (formell) anklageidenten Schuldspruch nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126520

Im RIS seit

28.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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