Norm
KBGG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Unter maßgeblichen Einkünften im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2 KBGG sind auch im Ausland erzielte zu verstehen, wenn sie zwar aufgrund von Doppelbesteuerungseinkommen im Inland nicht steuerpflichtig sind, aber im Rahmen der Gesamteinkommensermittlung für die Progressionsberechnung herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126593Im RIS seit
07.04.2011Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013