RS OGH 2011/2/15 4Ob147/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2011
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Norm

ABGB §924

Rechtssatz

Die Frist des § 924 zweiter Satz ABGB beginnt zu laufen, wenn der Käufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug gerät; auf die (spätere) tatsächliche Übergabe kommt es in diesem Fall nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126586

Im RIS seit

07.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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