RS OGH 2011/2/16 17Ob5/11a

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Veröffentlicht am 16.02.2011
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Norm

PatG 1970 §156
Verordnung (EG) Nr 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 32009R0469 Schutzzertifikatsverordnung 2009 Art19

Rechtssatz

Die Grundsätze für die Prüfung der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Patents als Vorfrage im Sicherungsverfahren wegen einer Patentverletzung gelten auch für das Schutzzertifikat. Die Gültigkeit und Wirksamkeit kann als Vorfrage geprüft werden, wenn eine Gegenbescheinigung angeboten wird; die Prüfung kann jedoch nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen Grenzen vorgenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126551

Im RIS seit

14.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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