RS OGH 2011/2/17 4R36/11k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2011
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Norm

ZPO §521a, ZPO §18 Abs1, ZPO §18 Abs2

Rechtssatz

Weist das Erstgericht eine Nebenintervention schon im Vorprüfungsverfahren zurück, ohne den Beitrittsschriftsatz den Hauptparteien zuzustellen, so ist das Verfahren über den Rekurs des Beitrittswerbers einseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000498

Im RIS seit

24.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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