Norm
ZPO §521a, ZPO §18 Abs1, ZPO §18 Abs2Rechtssatz
Weist das Erstgericht eine Nebenintervention schon im Vorprüfungsverfahren zurück, ohne den Beitrittsschriftsatz den Hauptparteien zuzustellen, so ist das Verfahren über den Rekurs des Beitrittswerbers einseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000498Im RIS seit
24.03.2011Zuletzt aktualisiert am
12.04.2011