RS OGH 2011/2/23 3Ob13/11z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2011
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Norm

EO §6
EO §369

Rechtssatz

§ 6 Z 2 EO ist nicht auf den Fall anzuwenden, dass mit dem Antrag auf Naturalexekution (hier: Unterlassungsexekution) eine Forderungsexekution zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags beantragt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126599

Im RIS seit

11.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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