RS Vwgh 2009/3/4 2008/15/0292

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Veröffentlicht am 04.03.2009
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt (vgl. zB das hg. Erkenntnis vom 10. September 1998, 96/15/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008150292.X02

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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