RS Vwgh 2009/3/5 2007/16/0064

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Veröffentlicht am 05.03.2009
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §138;
VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Soweit sich der Beschwerdeführer in dem durch § 138 FinStrG gewährleisteten Recht "auf gesetzkonforme Ausgestaltung des Spruches" verletzt erachtet, bezeichnet der Beschwerdeführer insoweit nicht bestimmt ein Recht, in dem er verletzt werden könnte. Ein abstraktes Recht auf eine richtige Gesetzesanwendung besteht nicht (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2004, 2000/14/0185, und Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007160064.X01

Im RIS seit

08.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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