RS OGH 2009/2/24 10ObS122/08a

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Veröffentlicht am 24.02.2009
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Norm

BPGG §4
EinstV §1

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, den Betreuungsaufwand für die von nicht pflegebedürftigen Personen gewöhnlich eigenständig im häuslichen Bereich durchgeführte Ernährung bzw Verabreichung von Medikamenten über die PEG-Sonde als Pflegebedarf im Sinne der einschlägigen Pflegegeldgesetze anzuerkennen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 122/08a
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 ObS 122/08a
    Beisatz: Die hier zu beurteilende Tätigkeit der Durchführung von Sondenernährung bei liegender Magensonde fällt in den Tätigkeitsbereich der Pflegehelfer bei der Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen nach §84 Abs4 Z4 GuKG und stellt daher keine Leistung der medizinischen Hauskrankenpflege dar. Gleiches gilt für die Verabreichung von Medikamenten mittels PEG-Sonde, weil nach §84 Abs4 Z 1 GuKG auch die Verabreichung von Arzneimitteln in den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe fällt. (T1); Veröff: SZ 2009/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124611

Im RIS seit

26.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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