RS OGH 2009/2/24 10ObS122/08a

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Veröffentlicht am 24.02.2009
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Norm

GuKG §84 Abs4
ASVG §151 Abs1
BSVG §94 Abs1

Rechtssatz

Die hier zu beurteilende Tätigkeit der Durchführung von Sondenernährung bei liegender Magensonde fällt in den Tätigkeitsbereich der Pflegehelfer bei der Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen nach §84 Abs4 Z4 GuKG und stellt daher keine Leistung der medizinischen Hauskrankenpflege dar. Gleiches gilt für die Verabreichung von Medikamenten mittels PEG-Sonde, weil nach §84 Abs4 Z 1 GuKG auch die Verabreichung von Arzneimitteln in den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe fällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124612

Im RIS seit

26.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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