RS OGH 2009/2/24 10ObS194/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2009
beobachten
merken

Norm

BSVG idF BGBl I 2006/60 §149d Abs1

Rechtssatz

Während §149d Abs 1 BSVG idF vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl I 2006/60 hinsichtlich der Betriebsrentenschädlichkeit eines Eigenpensionsbezugs auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abstellte, ist seit der Geltung der novellierten Bestimmung der Zeitpunkt des Rentenanfalls maßgeblich. Gegen diese Neuregelung hegt der Oberste Gerichtshof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124576

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten