Norm
BSVG idF BGBl I 2006/60 §149d Abs1Rechtssatz
Während §149d Abs 1 BSVG idF vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl I 2006/60 hinsichtlich der Betriebsrentenschädlichkeit eines Eigenpensionsbezugs auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abstellte, ist seit der Geltung der novellierten Bestimmung der Zeitpunkt des Rentenanfalls maßgeblich. Gegen diese Neuregelung hegt der Oberste Gerichtshof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124576Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009