RS OGH 2009/1/27 10ObS155/08d

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Veröffentlicht am 27.01.2009
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Norm

ASVG §293 Abs1 litc

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat bei der Festsetzung der Ausgleichszulagenrichtsätze eine pauschalierende Beurteilung (anhand der Regelfälle) vorgesehen, die erst eine einfache Administrierbarkeit ermöglicht. Wie die Regelung in §293 Abs1 lit a ASVG zeigt, ist dem Gesetzgeber dabei die Möglichkeit einer Differenzierung nach dem Familienstand nicht verborgen geblieben. Eine für einen Analogieschluss vorausgesetzte planwidrige Gesetzeslücke in §293 Abs1 lit c ASVG ist somit zu verneinen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124506

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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