RS OGH 2009/1/28 9ObA168/07g, 8ObA67/11b, 8ObA3/12t

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Veröffentlicht am 28.01.2009
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Norm

ArbVG §30 Abs1

Rechtssatz

Für die normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung ist es erforderlich, diese nicht nur im Betrieb aufzulegen, sondern auch in einer geeigneten, den Arbeitnehmern bekannten Verlautbarungsmethode auf den Abschluss und die Einsichtsmöglichkeiten hinzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124518

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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