RS OGH 2016/12/16 2Ob189/08w, 2Ob259/08i, 4Ob20/11m, 7Ob29/11g, 8Ob148/10p, 8Ob47/11m, 10Ob30/11a, 8

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Veröffentlicht am 29.01.2009
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Rechtssatz

Eine Aufklärung über ein letztlich jeder Fremdveranlagung immanentes Risiko, nämlich über eine schadenskausale Veruntreuung des Geldes, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124492

Im RIS seit

28.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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