Norm
MRK Art6 Abs3 litb IV2Rechtssatz
Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b MRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Auch Art 6 Abs 3 lit c MRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien.Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Artikel 6, Absatz 3, Litera b, MRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Auch Artikel 6, Absatz 3, Litera c, MRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124500Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009