RS OGH 2009/2/19 13Os176/08v

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Veröffentlicht am 19.02.2009
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Norm

MRK Art6 Abs3 litb IV2
MRK Art6 Abs3 litc IV3b
StPO §52

Rechtssatz

Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b MRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Auch Art 6 Abs 3 lit c MRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124500

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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